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Petition “Hausunterricht ermöglichen”

Zurzeit ist gerade eine neue Petition zum Thema “Bildung zu Hause” im Umlauf.

Ich habe die Petition zwar unterschrieben, halte sie aber nicht für ideal. Eine alljährliche Prüfung, bei der sichergestellt wird, dass die verordneten Lernziele eingehalten werden müssen, finde ich unnötig. Sie erschwert eine individuelle, freiheitliche Bildung und belastet die Familie das ganze Jahr hindurch, wobei der Staat wieder genau vorgibt, wer was und wann lernt.

Aber es ist sicherlich ein Schritt in eine gute Richtung. Ich hoffe sehr, dass sich Deutschland möglichst bald vom Schulanwesenheitszwang befreit.

Bitte deshalb, diese Petition mit einer Unterschrift zu unterstützen:

Bildungspflicht statt starrer Schulpflicht

So lautet die Petition:

Hausunterricht ermöglichen – Bildungspflicht statt starrer Schulpflicht

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle,

wir wenden uns mit der dringenden Bitte an Sie, zum Wohle unserer Kinder ein Relikt aus der NS-Zeit zu ändern: Bitte ersetzten Sie die Schulpflicht aus Art. 35, 36 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz durch eine Bildungspflicht nach dem Vorbild Österreichs, der Schweiz, Belgiens und Dänemarks!

Die derzeitige Regelung zur Schulpflicht, der zufolge der Schulbesuch für jedes Kind verbindlich festgeschrieben wird, wurde 1938 von Adolf Hitler im Reichsschulpflichtgesetz eingeführt. Ziel der Nationalsozialisten war es keine Bereiche entstehen zu lassen, die der staatlichen Kontrolle entzogen wären.

Dieser Gedanke, der der Schulpflicht inne wohnt, steht jedoch in fundamentalem Widerspruch zu einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat. In vielen unserer Nachbarländern gilt deshalb keine Schul-, sondern eine Bildungspflicht:

  • Die Bildungspflicht ermöglicht Eltern, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten oder den Unterricht anderweitig zu organisieren.
  • In jedem Schuljahr wird durch Prüfungen an staatlichen Schulen sichergestellt, dass die Kinder, die Hausunterricht erhalten, die Bildungsziele des Lehrplanes erreicht haben.
  • Nur wenn die Lernziele dauerhaft nicht erreicht werden, kann der Schulbesuch angeordnet werden.
  • Derartige Regelungen gelten beispielsweise bereits in Österreich, der Schweiz, Belgien und Dänemark, das die Schulpflicht bereits vor 150 Jahren abgeschafft hat.
  • In den USA gibt es ein normiertes Medienangebot für den häuslichen Unterricht.
  • Für jedes Kind, das zu Hause unterrichtet wird, kann sich der Staat bis zu 10.000 Euro im Jahr sparen.

Hingegen gibt es kaum sachliche Gründe, die für die Beibehaltung einer Schulbesuchspflicht sprechen. Einem freiheitlichen Staat darf es keine Rolle spielen, ob Kinder von staatlichen Lehrern oder ihren eigenen Eltern unterrichtet werden.

Sehr geehrter Herr Dr. Spaenle, bitte leiten Sie die notwendigen Schritte ein, Art. 35, 36 Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz insofern abzuändern, dass Hausunterricht in der oben genannten Form in Bayern zugelassen wird. Zum Wohle unserer Kinder und zum Wohle Bayerns!

Herzlichen Dank für Ihre entsprechenden Veranlassungen und für Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]

Comments

  1. Ich habe die Petition unterschrieben und hoffe auf einkehrende Vernunft – habe für Deutschland aber leider nicht allzu viel Hoffnung. Ich spiele schon mit dem Gedanken nach Dänemark zu gehen. Es ist einfach wunderschön dort und ich könnte meine Kinder später zu Hause unterrichten – traumhaft! Ich habe uns für diesen Sommer ein kleines Ferienhaus über ferienhaus-danemark.de/ gebucht und werde mit meinem Mann ein paar Wochen dort bleiben. Ich hoffe so sehr, dass er sich erweichen lässt und wir dort neu anfangen. 🙂

    Ganz liebe Grüße
    Kamilla

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